Allgemeines
01. Was versteht man unter Regenwasserbewirtschaftung?
Umgang mit dem Regenwasser mit dem Ziel, möglichst wenig Oberflächenabfluss zu erzeugen und viel Wasser vor Ort zurückzuhalten (auch Zisternen, Regenwassernutzung), zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
02. Und was ist Regenwasserbehandlung (dezentral)?
Behandlung stärker verschmutzter Regenabflüsse nahe des Entstehungsortes (Absetz- und Abscheideanlagen, Bodenfilter, Pflasterflächen): Die Entfernung von Schadstoffen aus dem Regenabfluss, bevor das Wasser in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser geleitet wird.
03. Wodurch wird Regenwasser verschmutzt?
Regenwasser nimmt in der Atmosphäre und beim Abfluss auf befestigten Flächen Schmutzstoffe unterschiedlicher Herkunft auf. Hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr (Bremsen, Reifenabrieb, Tropfverluste von Motorölen, Treibstoffe, Abgase (PAKs)).
04. Wo können unsere Flächensysteme mit abZ eingesetzt werden?
Überall, wo die Rahmenbedingungen erfüllt sind, zwingend auf Flächen mit mehr als 300 Kfz/Tag oder mehr als 50 Wohneinheiten und in Wasserschutzgebieten.
05. Was legt die abZ fest?
Regelt und bescheinigt die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten.
06. Was beinhaltet die abZ?
Den Anwendungsbereich, die Eigenschaft der Produkte sowie Bestimmungen zur Planung zum Einbau und zur Wartung.
07. Welche Rahmenbedingungen müssen für die Anwendung von abz-Flächensystemen erfüllt sein?
Ausreichende Durchlässigkeit des Bodens, Tragfähigkeit, ausreichender Grundwasserflurabstand (1 m), keine Altlasten.
08. Was ist das DIBt und welche Funktion hat es?
Eine Bund-Länderorganisation, die Bauprodukte und Bauarten außerhalb der geltenden Baunormen regelt und zulässt.
09. Was versteht man unter dem kf-Wert und wie wird er ermittelt?
Durchlässigkeitsbeiwert unter Wassersättigung, Maß für die Durchströmung des Bodens mit Wasser. Hoher kf-Wert heißt viel Wasser kann versickern. Methoden zur Ermittlung des kf-Wertes und eine Beurteilung der Verlässlichkeit der Methoden sind im Arbeitsblatt DWA-A 139´8 enhalten.
10. Wird bei der Versickerung von in Wasser gelöstem Streusalz über die Fuge das Streusalz zurückgehalten oder geht dieses ins Grundwasser über?
Salz geht wie bei allen Anlagen zur Versickerung in das Grundwasser über, die Schadstoffe werden aber nicht mit transportiert und verbleiben sicher im Pflaster. Es gibt aber ökologische Alternativen, sogenannte Formiate (organische Tausalze), die bei der Versickerung abgebaut werden und nicht korrosiv sind. Diese sind bezüglich der Auftauwirkung so sicher wie herkömmliche Tausalze.
11. Welche Notentwässerungen kann man bei Gefälle einplanen?
Mulde, Rigole, Ablauf.
12. Was ist der Projektkostenbarwert?
Er betrachtet die Investitions- und Betriebskosten über einen bestimmten Zeitraum (hier Betrachtungszeitraum 10, 25 und 50 Jahre).
13. Gibt es Untersuchungen darüber, in wie weit Verunreinigungen über herkömmliche Sickerpflasters in unser Grundwasser gelangen?
Nicht in Messprogrammen beim Feldversuch. Für die Entwicklung des Prüfverfahrens für das DIBt wurden zugelassene Pflasterbeläge und nicht zugelassene Beläge in der Versuchsanlage verglichen. Hierbei kam heraus, dass bei einfachen Belägen ein Vielfaches der Schwermetalle und der Öle den Belag passieren konnte.
14. Gibt es Nachweise/Beispiele dafür, dass Grundwasser durch den Einsatz herkömmlicher Sickerpflaster verunreinigt wird?
Nur im Rahmen der Laborversuche des DIBt bzw. der LGA festgestellt.
15. Frost-Tausalzbeständigkeit unserer Systeme?
Die Pflastersteine sollten frost-/tausalzgeprüft sein. Dann sind keine Probleme zu erwarten.
16. Mit welchen Systemen stehen die Flächensysteme im Wettbewerb?
Mit allen wasserdurchlässigen Systemen bei gering belasteten Verkehrsflächen, allerdings haben diese keinen Abflussbeiwert von 0,0 und weisen keinen Schadstoffrückhalt nach.
Kosten
01. Fallen hierbei zusätzliche Kosten gegenüber herkömmlichen Produkten an, Steinpreis, Aufbau der gesamten Pflasterfläche?
Betonsteine mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung sowie Gesteinskörnungen mit geringeren Feinkornanteilen sind etwas teurer als vergleichbare „herkömmliche“ Produkte. Der Mehrpreis pro Quadratmeter liegt erfahrungsgemäß zwischen 6,- Euro und 10,- Euro. Das wird aber in der Regel dadurch ausgeglichen, dass das konventionelle Entwässerungssystem wegfällt oder deutlich reduziert wird. Im Regelfall gleichen sich diese Kosten aus, so dass die Pflasterfläche nicht teurer ist als eine herkömmlich entwässerte Fläche.
02. Gibt es hierzu Fördermittel aus öffentlichen Töpfen?
Bei einem Pflaster mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung fallen aber oftmals die Niederschlagswassergebühren weg, so dass hierdurch eine indirekte Bezuschussung der Flächen vorliegt. In Bremen werden Versickerungsanlagen bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 3.000,- Euro gefördert. Die Förderhöhe pro Quadratmeter an die Versickerung angeschlossene Fläche beträgt maximal 12,50 Euro. Die Gesamtförderung von 3.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt
03. Wie kann ich als Bauherr/Hausbesitzer Gebühren sparen?
Ein Pflaster mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung gilt bei der richtigen Planung als vollständige Entwässerungsanlage. Dann fallen in der Regel keine Niederschlagswassergebühren an. Es ist darauf zu achten, dass kein Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.
04. Was versteht man unter der „gesplitteten Abwassergebühr“?
Getrennte Gebühr für 1. Schmutzwasser (Abwasser) nach Trinkwasserverbrauch und 2. Niederschlagswasser nach undurchlässiger Fläche.
05. Wie hoch ist die Niederschlagswassergebühr?
Kommunal unterschiedlich ab etwa 0,50 Euro/m2, z. T. bis 2 Euro/m2.
06. Fördermittel: in den Unterlagen und Vorträgen ist immer wieder erwähnt, dass das Bauen mit ECOSAVE protect förderfähig ist. a) auf welcher (gesetzlichen?) Grundlage geschieht dies?
Wenn es Förderprogramme gibt, dann sind dies Länderregelungen oder kommunale Programme. In NRW gibt es ein Förderprogramm des Landes. In den anderen Bundesländern zur Zeit noch nicht.
07. b) wohin muss man sich wenden, um Fördermittel zu beantragen?
Für NRW wendet man sich an die NRW-Bank. Infos gibt es auf der Webseite www.nrwbank.de. „Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt“ (Flyer) zum Download.
08. Splittung der Abwassergebühr der Gemeinden: Gibt es eine zentrale Auskunftsdatei, wer eine Gebühr bereits verlangt?
Eine zentrale Datei gibt es zurzeit nicht, die Gebühren sind aber zum größten Teil auf den Internetseiten der Gemeinden und Landkreise verfügbar.
09. Wie hoch sind die ca. Kosten (Anhaltspunkt) für den Reinigungsprozess?
ca. 5 Euro/m² für Reinigung, Entsorgung und Nachverfugung. Je nach Größe der Fläche können sie etwas niedriger oder höher ausfallen.
Einbau
01. Gibt es wesentliche Einschränkungen bei der Belastbarkeit?
Bezüglich der Belastbarkeit gibt es keine Einschränkungen. Jede Fläche, die regelwerkskonform mit einem Pflaster gebaut werden kann, kann ohne Einschränkungen auch mit einem wasserdurchlässigen Pflaster gebaut werden, wenn die Anforderungen der Regelwerke eingehalten werden.
02. Reinigungsfrequenzen mit Saug/Spül-Wagen
In der Regel muss eine Reinigung frühestens nach 10 Jahren erfolgen. Im Mittel gehen wir von einer Reinigung nach etwa 15 Jahren aus. Je nach Standort (z.B. bestimmte Bäume oder Pflanzen) kann eine Reinigung auch etwas früher notwendig werden.
03. Kann eine Beschädigung der Pflasterfläche bzw. der Fugen durch das Reinigungsverfahren ausgeschlossen werden?
Die Reinigungsverfahren bzw. Geräte sind beim Deutschen Institut für Bautechnik zur jeweiligen Zulassung hinterlegt. Diese wurden vom TÜV Rheinland oder dem IKT an entsprechenden Flächen geprüft. Bei einer ordnungsgemäßen Anwendung gibt es keine Beschädigungen an den Pflastersteinen. Allerdings ist es wichtig, dass z.B. der Wasserdruck nicht zu hoch eingestellt wird.. Bisher sind die Erfahrungen allerdings gut, lediglich bei vorhandenen Schäden an den Steinen wie Abplatzungen aufgrund zu schmaler Fugen werden solche losen Teile bei der Reinigung entfernt.
04. Erfahrungswerte der Dauerhaftigkeit (5/10/15 Jahre)
Laut allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung muss eine Prüfung der Durchlässigkeit nach 10 Jahren erfolgen. Das ist in der Regel auch der früheste Zeitraum, nach dem eine Reinigung notwendig wird. Im Mittel sollte eine Reinigung nach 10 Jahren bei Fugensystemen und 15 Jahren bei haufwerksporigen Systemen erfolgen.
05. Welche Böden eignen sich / Welche nicht? (Stichwort „Bodenarten)
Der durchlässige Untergrund sollte nach MVV eine Dicke von mindestens 1 m aufweisen. Alle Bodenarten mit einem Sandanteil eignen sich grundsätzlich, wenn der kf-Wert größer als 1 x 10-7 m/s ist. Bindige Böden (Tonböden, Schluffböden) sind meistens für eine vollständige Versickerung nicht geeignet.
06. Welche Systeme eignen sich bei welchen Belastungsklassen/ Anwendungsbereichen? Bk 3,2 - Bk 1,8 - BK 1,0 - BK 0,3
Alle -hp / -gd – Systeme eignen sich dafür. Das System GEOSTON bis BK 0,3. Die GEOSTON-Versionen „ SL“, „VIA“ oder „CARRY“ ist nach Abwägung BK 1,0 – 1,8 möglich.
Steindicke mindestens 10 cm.
07. Welches System verfügt über welche Versickerungstechnik? (Fuge / Stein)
GEOSTON versickert durch sein haufwerkporiges Steingefüge über die gesamte Pflasterfläche. Die Systeme –gd / -hp protect versickern ausschließlich über den Fugenanteil der Pflasterfläche.
08. Welche Systeme speichern zusätzlich auch noch „Regenwasser“? (Unterscheidung hp – vs. gd.)
Das System GEOSTON speichert Regenwasser (bis zu etwa 30 % des Jahresniederschlages). Das System –hp protect kann bis zu 45 % des Jahresniederschlages speichern und verdunsten.
09. Versickerungspflaster und welches Gefälle ist zu beachten? (Querneigungen 2,5% vs. 1% / bei welcher max. Querneigung funktioniert es nicht mehr?)
Laut MVV ist das Gesamtgefälle mit mindestens 1 % anzusetzen. Bis 5 % kann ohne zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen gebaut werden. Bei steileren Flächen muss ein Teil des Wassers abgefangen werden (z.B. durch Abläufe oder Mulden).
10. Besonderheiten bei Bettungs- und Fugenmaterial?
Hier ist die Wasserdurchlässigkeit entscheidend. Bei Materialien ohne Nullanteil (1/2 mm, 1/3 mm, 2/5 mm) ist nichts zu beachten. Materialien mit Nullanteilen (0/4 mm, 0/5 mm) sollten mit einem Feinkornanteil von maximal 3 % ausgeschrieben werden (UF3). Die Filterstabilität zwischen Fugen- und Bettungsmaterial ist nachzuweisen, damit die Feinanteile aus der Fuge nicht die Bettung gelangen können.
11. Fugenpflege nach Fertigstellung?
Die Fugenpflege ist vergleichbar mit herkömmlichen Pflastersystemen. Es sollte so lange nachgefugt werden, bis die Fuge dauerhaft gefüllt ist. In den ersten Monaten sollte keine Reinigung mit einem rotierenden Besen etc. erfolgen, bis sich das Fugenmaterial gut verkeilt hat.
12. Reinigung und Pflege? /Winterdienst etc.
Die Reinigung und Pflege weicht nicht von der eines herkömmlichen Pflastersystem ab. Im Winterdienst ist wenn möglich auf den Einsatz von Tausalzen zu verzichten. Es gibt allerdings alternative Salze (Formiate), die weder korrosiv noch wasserschädigend sind und daher als Alternative eingesetzt werden können. Sie sind genauso wirksam wie herkömmliche Tausalze.
13. Wann ist Infiltrationsmessung erforderlich?
Nach zehn Jahren muss gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung eine Infiltrationsmessung erfolgen. Wenn mehrmals im Jahr nach starken Regen Wasser auf der Fläche steht, sollte ebenfalls eine Messung erfolgen.
14. Grundreinigung nach ca. wie viel Jahren i. d. Regel zu empfehlen?
Nach etwa 10 bis 15 Jahre ist eine Reinigung zu empfehlen.
15. Wie kann der Hausbesitzer auch nach 5 Jahren die Versickerungsfähigkeit nachweisen?
Im Zweifelsfall mit einer Infiltrationsmessung. Sicherer ist aber die Durchführung eines Überflutungsnachweises auch für kleinere Flächen. Wenn dieser mit einer niedrigen Versickerungsrate durchgeführt wird, sollte der Nachweis einer dauerhaften Funktion sichergestellt sein.
16. Hintergrund: Infos auf Webseiten der Städte/Kommunen:
Bei versickerungsfähigen Oberflächenbelägen werden 50 % der angeschlossenen Teilfläche bei der Gebührenberechnung berücksichtigt, wenn die Versickerungsfähigkeit bei der Antragstellung nachgewiesen wird. Der Abflussbeiwert darf höchstens 0,5 betragen. Notwendig ist der Nachweis über die verwendeten Pflastersteine (Rechnung und Bescheinigung des Herstellers über die Wasserdurchlässigkeit des Materials). Um die Reduzierungsmöglichkeit länger als 5 Jahre nach der erstmaligen Herstellung des Oberflächenbelages in Anspruch zu nehmen, muss der Gebührenpflichtige jeweils nach 5 Jahren nachweisen, dass der Belag arbeitet und die Versickerungsfähigkeit wiederhergestellt ist.
21. Dürfen abz-Flächensysteme in Wasserschutzzonen eingesetzt werden?
Ja, in den Zonen 3a und 3b, allerdings in Abstimmung mit den Schutzgebietsverordnungen und Akzeptanz der unteren Wasserbehörden.
22. Gibt es für die regelmäßige Wartung von versickerungsfähigen Flächen eine rechtliche Vorgabe?
Nur in der abZ: Prüfung der Durchlässigkeit nach 10 Jahren.
Vorschriften und Regelwerke
01. Einschränkungen im Bereich von Wasserschutzgebieten
Da das versickernde Wasser bei Pflasterbelägen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung als „nicht schädlich verunreinigt“ gilt, kann es analog zu „belebten Bodenzone“ auch im Bereich der Schutzzonen 3a und 3b angewandt werden. Das ist mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung und der unteren Wasserbehörde abzuklären.
02. Erforderlicher Grundwasserabstand/-stände müssen gegeben sein?
Laut DWA-A 138 muss der Grundwasserflurabstand zwischen der Oberkante der Flächenbelages und des relevanten höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes mindesten 2 m betragen. Bei Pflaster mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung reicht aber bereits 1 m aus.
03. Welche Einsatzbereiche nach RStO bis Bk3.2 sind umsetzbar?
Die Einsatzbereich weichen nicht von denen eines „nicht wasserdurchlässigen“ Pflastersystems mit denselben technischen Anforderungen (Formate, Dicke, Verschiebesicherheit) ab.
04. Wann muss es ECOSAVE protect sein?
Ab einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 300 Kfz/d oder einem Wohngebiet mit mehr als 50 Wohneinheiten muss ein abwasserbehandelndes System eingesetzt werden (gemäß DWA-A102 und DWA-A 138). Außerdem in Wasserschutzgebieten.
05. Welche besondere Einbauhinweise gem. abZ. sind zu beachten?
Der Einbau erfolgt genau wie bei einem herkömmlichen Pflaster. Es ist aber zu empfehlen, auf dem Planum und auf der verdichteten Tragschicht Versickerungsversuche durchzuführen. Die Einhaltung einer in der abZ vorgegeben Mindest-Fugenbreite ist in jedem Fall sicherzustellen.
06. Versickerung in Wasserschutzzonen / geht das? 1/2/3?
In der Wasserschutzzone 3a und 3 b ist grundsätzlich eine Versickerung möglich, wenn das zu versickernde Wasser „nicht schädlich verunreinigt“ ist.
07. Wie wird die Reinigungsleistung nach DWA-A 153 eingeschätzt? Muss langfristig ein Austausch des Materials erfolgen wie beim Bau von Rinnen mit Substraten?
Bezüglich der Einordnung gemäß DWA-M 153 gibt es eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Hier wird empfohlen, einen Durchgangswert von 0,15 anzusetzen. Geprüft sind die Flächenbeläge auf eine Reinigungsleistung, die in etwa 30 cm belebter Oberbodenschicht entspricht. Die Materialien sind hinsichtlich des Rückhaltes für eine Standzeit von mindestens 50 Jahren ausgelegt und geprüft. Bis auf den Austausch der obersten zwei Zentimeter der Fugenfüllung, die mit der Zeit nicht mehr ausreichend durchlässig ist, muss kein Material über die Lebenszeit des Belages getauscht werden.
08. Wann benötige ich keine zusätzlichen Entwässerungseinrichtungen? (sprich: bei welchen mittleren Abflussbeiwerten)
Streng genommen bei einem Abflussbeiwert von 0,0. Allerdings ist dieser in der Regel nur dadurch zu erreichen, dass das Wasser im Überflutungsfall auf der Fläche bleibt und nicht abläuft. Hierfür können bei Parkplätze z.B. negative Dachgefälle oder Hochborde verwendet werden die dafür sorgen, dass bis zum 30-jährlichen Regenereignis das Wasser nicht von der Fläche ablaufen kann.
09. Ist die sickerfähige Pflasterbauweise eine „Sonderbauweise“?
Nein, sie entspricht allen geltenden Regelwerken, allerdings unterliegt sie strengeren Toleranzen bei der Materialwahl, wegen der erhöhten Wasserdurchlässigkeit.
10. Was ist der Abflussbeiwert?
Anteil des Wassers, welches oberflächig abfließt. Ist bei der Entwässerungsplanung gesondert zu berücksichtigen.
11. Was bedeutet ein Abflussbeiwert von 0,4? Bzw. 0,0?
40 % des Niederschlags werden zu Oberflächenabfluss bzw. 0 % des Niederschlags werden zu Oberflächenabfluss.
12. Wo steht das?
DWA Regelwerke, Merkblatt DWA-M 153, Arbeitsblatt DWA-A 102 und Arbeitsblatt DWA-A 138.
13. Auf welchen Flächen sind konventionelle Pflasterbeläge nicht mehr zulässig?
Auf Verkehrsflächen mit mehr als 300 Kfz/Tag oder mehr als 50 Wohneinheiten im Einzugsgebiet.
14. Was bedeuten die 270 l/(s x ha)? Was ist das für ein Wert?
Regenspende, Maß für die Intensität eines Regenereignisses.
15. Wo ist das geregelt?
In den DWA Richtlinien und im MVV.
16. Was regelt das Merkblatt DWA-M 153? Und das DWA-A 138?
M153: Umgang mit Regenwasser in Trennsystemen, mit einem Bewertungsverfahren, A138: Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen.
17. Bei Anlieger-, Erschließungs- oder Kreisstraßen mit mehr als 300 Kfz/Tag darf nach DWA 153 nur ein Flächenbelag nach abZ verwendet werden. Wie sieht es mit direkt anschließenden Geh- und Radwegen aus?
Hier kann laut DWA normales Pflaster verwendet werden.
18. Wie vor, jedoch neben Hauptverkehrsstraßen?
Laut DWA ebenfalls, allerdings werden hier viele Stoffe verfrachtet, so dass man die Behörden darauf aufmerksam machen kann, nur ein abZ-Pflaster zu genehmigen.
19. Welche Systeme gibt es, die auch die neuen Anforderungen des DWA Merkblattes erfüllen?
Bezüglich des Wasserhaushaltes: Gründächer
Bezüglich des Stoffrückhaltes an AFS fein: Filteranlagen, Filterrinnen, evtl. Lamellen-abscheider oder verbesserte Sedimentationsanlagen
20. Wie argumentiert man bei Altlasten im Oberbau?
In der Regel keine Versickerung möglich gemäß A 138.
23. Ist das Mindestgefälle von 1 % genormt oder eine Empfehlung vom DiBt bzw. von uns als Hersteller?
MVV empfiehlt unter Punkt 2.4 min. 1 % - max. 5 %.
24. Wie ist der Lieferumfang der einzelnen Pflastersysteme abZ?
GEOSTON protect: Stein, optional Bettungs- und Fugenmaterial, Pflastersystem-gd und –hp protect: Stein + Fugenmaterial, optional Bettungsmaterial.
25. Welche Vorgaben sind bei gd-protect bei Fugenabstand und Fugenanteil einzuhalten?
Fugenanteil zwischen 5 % und 10 %, Fugenbreiten >= 5 mm.
26. Welche Fugenbreite muss bei eine der Dicke von bei 12 cm eingehalten werden?
gem. DIN 18318: 5-8 mm
27. Welche Gesetzesgrundlagen gibt es tatsächlich mit Nachweisen?
Regelungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Landeswassergesetzen (LGW) zzgl. Runderlassen (in Bayern: TRENGW, TRENOG, NWfrei, in NRW Trennerlass).
28. Ist das Mindestgefälle von 1 % genormt oder eine Empfehlung vom DiBt bzw. von uns als Hersteller?
MVV empfiehlt unter Punkt 2.4 min. 1 % - max. 5 %.
29. Wenn es in der Straße bereits einen Trennkanal gibt, kann der Bauherr gezwungen werden, sich dort anzuschließen? Kann er trotzdem versickern? Anschluss-/Benutzungszwang?
Hängt vom Bundesland ab. Bei neu anzuschließenden Grundstücken greift in NRW erstmal Paragraph 51a, der lässt sich auch durchsetzen. Bei Bestandsgrundstücken greift der Anschluss- und Benutzungszwang.
30. Wird im Neubau die geforderte Entwässerung über Rinnensysteme noch benötigt?
Nein, für ein abZ-Pflaster nicht. Nach DIN EN 752 ist allerdings in der Regel vom Planer nachzuweisen, wo das 30-jährige Regenereignis bleibt (Überflutungsnachweis). Bei diesem nützt eine Rinne aber sowieso nichts.
31. Was mache ich, wenn die vorgeschriebenen Bettungsmaterialien regional nicht zu beziehen sind? Alternativen zu Hartkalkstein?
Stein, Bettungs- und Fugenmaterial immer gm. abZ